EuG: Klage um Gemeinschaftsmarke Bocksbeutel

Der Fränkische Weinbauverband e.V. mit Sitz in Würzburg hat beim Europäischen Gericht erster Instanz Klage (Rechtssache T-180/06) gegen einen Beschluss des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt eingereicht.

Der Fränkische Weinbauverband e.V. hatte die Gemeinschaftsmarke als dreidimensionale Kollektivmarke “Bocksbeutel” für Waren und Dienstleistungen der Klassen 32, 33 und 42 (Anmeldung Nr. 2 323 301) eingereicht.

Die Anmeldung war vom Prüfer teilweise zurückgewiesen worden. Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde wurde von der Beschwerdekammer des HABM zurückgewiesen.

Der Fränkische Weinverband gegründet seine Klage wie folgt:

Klagegründe: Die angemeldete Marke sei schutzfähig, da sie die erforderliche Unterscheidungskraft im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 64 der Verordnung (EG) Nr. 40/941 besitze. Darüber hinaus verstoße die angefochtene Entscheidung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Quelle: curia.eu.int

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