In der Sunrise Periode bemühte sich die E.ON Ruhrgas AG um die Registrierung der Domain erdgas.eu.
Als Nachweis eines bestehenden Rechtes wurde die Wortmarke ERDGAS geltend gemacht. Allerdings lautet der Inhaber der Marke nicht E.On Ruhrgas AG sondern Ruhrgas Aktiengesellschaft.
Daher wurde der Antrag seitens der EURid abgelehnt.
Diese Entscheidung griff E.ON Ruhrgas nun vor dem Prager Arbitration Center im ADR Verfahren an.
Die beschwerdeführende E.ON Ruhrgas konnte allerdings nicht nachweisen, dass handelsregisterliche Dokumente zum Nachweis der Umfirmierung innerhalb der Einreichungsfrist vorgelegt wurden. Das Schiedsgericht wertete die Ablehnung des Registrierungsantrages als regelkonform und wies die Beschwerde zurück.
(Fall Nr.: 01186)
E.ON Ruhrgas AG vs. EURid