Unzufrieden mit der BGH Entscheidung zur Tippfehlerdomain zeigt sich Rechtsanwalt Prehm auf dem Markenserviceblog.
In einer brandaktuellen Entscheidung zur Tippfehlerfehlerdomain „wetteronlin.de“ versagt der BGH dem bekannten deutschen Wetterdienst „wetteronline.de“ die Anerkennung eines schutzfähigen Namensrechts/Firmenkennzeichenrechts und setzt damit seine Domaingrabber freundliche Rechtsprechung fort.
Entgegen dem zuvor befassten Landes- und Oberlandesgericht Köln führt der BGH aus, dass es sich im vorliegenden Fall nur um eine unlautere Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG handele und auch nur dann, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass es sich nicht um „wetteronline.de“ handele. Im Übrigen versagte der BGH der Klägerin auch den Folgenbeseitigungsanspruch (Löschung der Tippfehlerdomain), da eine andere rechtlich zulässige Nutzung doch denkbar sei.