travelchannel.eu – Markeninhaber scheitert im ADR Verfahren

Die KG Travel-Overland Flugreisen GmbH & Co. ist vor dem Prager Arbitration Center mit ihrer Beschwerde gegen die Vergabe der Domain travelchannel.eu durch die EURid gescheitert.

In der Sunrise Periode war als Nachweis für das bestehende Recht an der Domain die deutsche Wort-/Bildmarke (Registernummer: 303 60 216) eingereicht worden.

Da hier aber neben dem beanspruchten Domainnamen noch der Wortbestandteil “.de” enthalten ist, wurde der Antrag auf Domainregistrierung zurückgewiesen.

Gegen diese Zurückweisung strengte KG Travel-Overland Flugreisen GmbH dann das ADR Verfahren an und erklärte die Beantragung der Domain sei auf Basis der Wort-/Bildmarke (Registernummer: 398 21 015) erfolgt.

Das Schiedsgericht wies diese Argumentation allerdings zurück und stützte die Argumentation der EURid, dass die Zurückweisung des Registrierungsantrages regelkonform erfolgt sei.
Die Tatsache, dass jetzt, nach Ablauf der 40tägigen Einreichungsfrist für die erforderlichen Nachweise eine andere, ältere Marke angeführt werde, ändere nichts an dieser Auffassung.

Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

(Fall Nr.: 01342)
KG Travel-Overland Flugreisen GmbH & Co. vs. EURid

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