Das Oberlandesgericht Hamm hatte vor einigen Woche die Frage auf dem Tisch, inwieweit ein aus beschreibenden Begriffen zusammengesetzter Unternehmensname gegen einen zeitlich später registrierten Domain-Namen geschützt ist. Die Entscheidung überrascht ein wenig, ist jedoch gut begründet und macht deutlich, wie vorsichtig man bei der Wahl des Domain-Namens sein muss (OLG Hamm, Urteil vom 25.07.2013, Az.: 4 W 33/12).
Quelle: domain-recht.de