stockholm.eu – oder wer zu spät kommt…

Wer bevorzugte Rechte nicht wahrnimmt, steht hinterher mit leeren Händen da.
So könnte man die Situation öffentlicher Körperschaften zusammenfassen, die in der Sunrise Periode zur Registrierung der Top-Level-Domain .EU von ihrem Recht zur bevorzugten Registrierung keinen Gebrauch gemacht haben.
So erging es auch der schwedischen Hauptstadt Stockholm, deren Verwaltung nach Abschluss der Sunrise Periode 1 feststellten musste, dass die Domain stockholm.eu von einem niederländischen Unternehmen registriert worden war.
Daraufhin strengte die Stadt ein ADR Verfahren vor dem Prager Arbitration Center an, um die Übertragung der Domain zu erreichen.

Allerdings konnte sich das Schiedsgericht nicht der Auffassung Stockholms anschliessen, dass die Registrierung seitens der niederländischen Traffic Web Holding BV regelwidrig erfolgt sei.

Stockholm verfügt über keine Markenrechte, die eine erfolgreiche Basis für ein Schiedsverfahren dargestellt hätten. Ein böswilliges Vorgehen des Domaininhabers sei ebenfalls nicht ersichtlich. Trotz ausreichender Hinweise auf Böswilligkeit seitens des Domaininhabers wies das Schiedsgericht die Beschwerde der Stadt Stockholm zurück.

Anders als im Verfahren um die Domain frankfurt.eu, welches die Stadt Frankfurt am Main erfolgreich geführt hatte, wurde hier nicht die fehlerhafte Zuteilung seitens der EURid angegriffen.
Insofern kann die Stockholm Entscheidung durchaus als richtungsweisend für Städte und andere öffentliche Körperschaften gelten, die die Registrierung ihrer Domain in der Sunrise Periode verschlafen haben.

(Fall Nr.: 00386)
Stockholms Stad vs. Traffic Web Holding BV

2 thoughts on “stockholm.eu – oder wer zu spät kommt…”

  1. Spricht das Schiedsgericht nicht in der Entscheidung ausdrücklich davon, dass die Registrierung durch Traffic bösgläubig erfolgt sei und damit an sich rechtswidrig, wenn die Stadt Stockholm nur ihre Namensrechte richtig geltend gemacht hätte?!
    Letztlich steht also jedenfalls im Fall stockholm.eu nicht mit leeren Händen da wer seine Rechte nicht wahrnimmt, sondern wer zu dumm ist diese richtig geltend zu machen!

  2. beziehungsweise nicht die richtigen Rechte geltend macht.
    Das Schiedsgericht spricht ausdrücklich davon, dass das bevorzugte Recht öffentlicher Körperschaften nach der Sunrise Periode abgelaufen ist.

    Danke für den Hinweis mit der fehlerhaft wiedergegebenen Bösgläubigkeit.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *