Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Änderung bezüglich der Anmeldegebühren für Internationale Registrierungen auf Basis des Madrider Markenabkommens beziehungsweise des Madrider Protokolls.
Zukünftig werden seitens der WIPO keine zusätzlichen Klassengebühren mehr erhoben, wenn im Registrierungsverfahren von der WIPO Umklassifizierungen oder Klassifizierungskorrekturen vorgenommen werden und dadurch zusätzliche Klassen hinzutreten.
Diese möglicherweise hinzugetretenden klassen werden aber im Falle einer Verlängerung der Marke voll berechnet.
Sollten im Zuge einer Klassenkorrektur der WIPO Klassen entfallen, so erfolgt konsequenterweise auch keine Rückerstattung von Gebühren seitens der WIPO.
Quelle: WIPO