last-minute.eu – Rücker vs. LTUR 1:1

Im ADR Verfahren um die Domain lastminute.eu war Thomas Rücker erfolgreich und hatte den Angriff der LTUR Tourismus AG auf seine Domainregistrierung abwehren können.
Jetzt versuchte er seinerseits der LTUR die Domain last-minute.eu im ADR Verfahren abspenstig zu machen und reichte eine Beschwerde gegen die Vergabe der Domain beim Prager Arbitration Center ein.

Beschwerdegegner war jedoch nicht die LTUR, die die Domain in der Sunrise Periode registriert hatte, sondern Rücker griff die EURid wegen der vermeintlich fehlerbehafteten Zuteilung der Domain an.

Der Beschwerdeführer monierte, dass die LTUR in der Sunrise Periode 1 für die Domain last-minute.eu insgesamt elf Anträge eingereicht habe. Zehn dieser Anträge seien mit korrekten Angaben zum geltend gemachten Markenrecht ausgestattet gewesen. Beim elften Anträg hätten statt der Marke last-minute lediglich zwei Anführungszeichen im Antrag gestanden. Eben dieser Antrag sei jedoch bei der Registrierung zum Zuge gekommen.
Rücker warf der EURid vor, dass die Zuteilung der Domain auf Basis unvollständiger Daten erfolgt sei.

Das Schiedsgericht interpretierte die Regelungen der Sunrise Periode jedoch anders, akzeptierte die nachträgliche Ergänzung des geltend gemachten Rechtes und wies die Beschwerde ab.

Fall Nr.: 00328
Thomas Rücker vs. EURid

One thought on “last-minute.eu – Rücker vs. LTUR 1:1”

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *