BPat: Lange Nacht der Museen

In der Beschwerdesache 32 W (pat) 70/04 hatte sich der 32. Senat des Bundespatentgerichtes mit der Beschwerde des Anmelders der Marke Lange Nacht der Museen (Markenanmeldung 303 16 190.6) gegen die Ablehnung der Markenanmeldung seitens des DPMA zu befassen.

Die Anmeldung vom Deutschen Patent- und Markenamts mit Beschluss vom 29. Januar 2004 teilweise, nämlich für die Waren und Dienstleistungen Photographien, Druckereierzeugnisse; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Ausbildung; Erziehung; Entwurf und Entwicklung von Computersoftware wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen.

Das Bundespatentgericht hob den Beschluss des DPMA insofern auf, als die Anmeldung für die Dienstleistung “sportliche Aktivitäten” zurückgewiesen worden ist.

Quelle: Bundespatentgericht

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