Markenbusiness berichtet über die Entscheidung des OLG Hamburg zur Marke Stolitschnaja.
Den Begriff “Stolitschnaja” kann die Konkurrenz trotz eingetragener Marke für ihre Wurst verwenden. Damit erteilten die Richter dem Versuch, die Bezeichnung ausländischer Waren für den Handel in Spezialgeschäften zu monopolisieren, eine Absage. Geklagt hatte die Firma Hansa Mag, für die die Marke Stolitschnaja derzeit als Wort und als Wort/Bildmarke im Markenregister eingetragen ist.