In zwei unterschiedlichen Beschwerdeverfahren ist der französische Sportartikel- und Bekleidungskonzern Lacoste vor dem Bundespatentgericht gescheitert.
Auf Basis seiner IR Marke (Registernummer: 437001)
hatte Lacoste Widerspruch gegen die Anmeldungen der nachfolgenden Marken erhoben.
27 W (pat) 386/03
Registernummer: 30257890
27 W (pat) 385/03
Registernummer: 30257889
Beide Marken wurden am 28.11.2002 vom gleichen Anmelder beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Anmeldung gebracht.
Die von Lacoste eingelegten Widersprüche wurden vom DPMA zurückgewiesen. Das in der Beschwerdesache angerufene Bundespatentgericht entschied jetzt, dass beide Marken vom Gesamteindruck hinreichend unterschiedlich seien. Die Darstellungen des Motivs – gleich ob als Abbildung eines Alligators, Krokodils oder einer anderen Tierart gedeutet – wichen prägnant voneinander ab.
Quelle: Bundespatentgericht