BGH: SmartKey vs. KOBIL Smart Key

Der Bundesgerichtshof urteilte in Rechtsstreit (I ZR 109/03) zur Verwechslungsgefahr zwischen den Marken SmartKey und KOBIL Smart Key:

MarkenG § 15 Abs. 2
Zwischen der für eine Computer-Software, mit der Textbausteine und Makros erstellt und verwaltet werden können, verwendeten Bezeichnung “SmartKey” und der Bezeichnung “KOBIL Smart Key” für eine Computer-Software zur Verwaltung von Schlüsseln zum Signieren und Verschlüsseln besteht keine Vewechslungsgefahr.

Quelle: Bundesgerichtshof

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