Per Pressemitteilung informiert die Anwaltskanzlei Mengeler aus Aschaffenburg über die Entscheidung des Landgerichts München I im Streit um die Marke „DER ANDECHSER“ und die Unternehmenskennzeichnung „Kloster Andechs Gastronomie AG“.
Das Landgericht München I hat am 03.05.2006 entschieden, dass der klagenden Abtei St. Bonifaz, zu der auch das Kloster Andechs gehört, die Rechte an der Marke „DER ANDECHSER“ und an der Unternehmenskennzeichnung „Kloster Andechs Gastronomie AG“ alleine zustehen. Die Beklagte, die bis vor kurzem unter dieser Bezeichnung fir-mierte und im Franchise-System Restaurants unter dem Namen „DER ANDECHSER“ betreiben ließ, wurde zur Unterlassung und Leistung von Schadensersatz verurteilt. Gleichzeitig muss sie die Löschung der umstrittenen Marke und der Internet-Domains der-andechser.de und derandechser.de dulden.