Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization hat die Deutsche Telekom AG die Domains musicload.cc und wwwmusicload.com erstritten.
Der Name der Musicload Plattform ist durch zwei Europäische Gemeinschaftsmarken für diverse Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt.
Der in den USA ansässige Domaininhaber gab im Verfahren keine Stellungnahme ab.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.
(Fall Nr.: D2005-1340)
Deutsche Telekom AG v. Jürgen Müller