Die TOMORROW FOCUS AG hat in der Rechtssache (T-90/06) Klage beim Europäischen Gericht erster Instanz gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingereicht.
TOMORROW FOCUS hatte die Wortmarke “Tomorrow Focus” für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 38, 41 und 42 (Anmeldung Nr. 2382455) zur Anmeldung gebracht. Der Eintragung war von der niederländischen Information Builders (Netherlands) B.V. auf Basis der prioritätsälteren Gemeinschaftsmarke “Focus” widersprochen worden.
Das HABM hatte dem Widerspruch stattgegeben und die Eintragung für die Klassen 9 und 42 zurückgewiesen. Diese Entscheidung war von der Beschwerdekammer des Amtes bestätigt worden.
Mit der nunmehr eingereichten Klage begehrt die TOMORROW FOCUS die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 17.01.2006 (Sache R116/2005-1) aufzuheben, soweit diese Entscheidung eine Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung “Tomorrow Focus” Nr. 002382455 anordnet und die Marke auch für die Klassen 09 und 42 einzutragen. Begründet wird die Klage mit der unrichtigerweise angenommenen Verwechslungsgefahr zwischen “Focus” und “Tomorrow Focus”.
Quelle: HABM