Vor etwa einem Jahr machte die Geschichte eines Geschichte über einen Löschungsantrag gegen die Marke “Condom zu Aachen” die Runde. Der Antragsteller sah religiöse Gefühle verletzt und beantragte die Löschung der Marke auf Basis von §8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG.
Dieser Antrag wurde jetzt vom DPMA zurückgewiesen.
Die Marke verstößt also nicht gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung.