Als von Dampf auf Strom umgestellt wurde, gehörte auch das Wort Stadtschnellbahn schnell der Vergangenheit an. Die seitdem gängige Abkürzung kostete die Bahnkonkurrenz Lizenzgebühr. Das Bundespatentgericht hat den Schriftzug “S-Bahn” nun freigegeben.
Auch Konkurrenten der Deutschen Bahn können Züge im Nahverkehr nun ungehindert als “S-Bahn” fahren lassen. Das Bundespatentgericht in München hat die Wortmarke gelöscht, die der Staatskonzern einst eingetragen hatte.
Quelle: ftd.de
Der 26. Senat des Bundespatentgerichts führt in dieser Beschwerdesache (AZ: 26 W (pat) 21/11) aus:
betreffend die Marke 399 08 040 S 55/09 Lösch hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 11. Januar 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie des Richters Reker und der Richterin
Dr. Schnurr beschlossen:Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der
Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamtes
vom 28. Januar 2011 aufgehoben, soweit die Löschung der Wortmarke
399 08 040 „S-Bahn“ auch für die Waren „Klasse 16: Papier
und Pappe (Karton), Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen
Apparate) in Form von Globen und Wandtafelzeichengeräten;
Klasse 28: Tennisschläger, Rollschuhe, Schlittschuhe“ angeordnet
worden ist. Insoweit wird der Löschungsantrag zurückgewiesen.
Quelle: BPatG