Aus der Liste der “Bereinigung von sprachlichen Ungenauigkeiten in der bestehenden Fassung (NCL 9)” für die ab 01.01.2012 geltende 10. Ausgabe der Nizza-Klassifikation.
Bei folgenden Begriffen wurde die deutsche Übersetzung sprachlich überarbeitet:
z.B.:
Kl. 28: “Surfbretter (Schnee-) [Snowboards]” wird zu “Surfkajaks”
Kl. 37: “Schmirgeln” wird zu “Bimsen”
Kl. 37: “Sandstrahlen” wird zu “Schmirgeln”
Kl. 41: “Betrieb einer Modellagentur für Künstler” wird zu “Modellstehen für Künstler”
Quelle: DPMA