Das Rechtblog informiert über die Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-322/03 Telefon & Buch Verlagsgesellschaft mbH / HABM.
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DIE GEMEINSCHAFTSWORTMARKE „WEISSE SEITEN“ FÜR BESTIMMTE WAREN FÜR NICHTIG ZU ERKLÄREN