Das advobLAWg berichtet zum Thema Schutzrechteverletzungen auf der CeBit.
Vier Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gingen bereits vor Beginn der CeBit ein. Insgesamt wurden 17 einstweilige Verfügungen wegen Verstoßes gegen gewerbliche Schutzrechte erlassen (im Vorjahr 9). Zwei Anträge wurde zurückgenommen. In zwei Verfahren beraumte die Kammer Termine zur mündlichen Verhandlung an.
Hinzu kamen mehrere Arrestanordnungen zur Sicherung von Verfahrenskosten. Auch wurde auf der CeBit ein gerichtlicher Kostenfestsetzungsbeschluss für ein Verfahren aus dem vergangenen Jahr sowie zwei Ladungen für Verhandlungstermine zugestellt, um aufwendige Zustellungen im Ausland zu vermeiden.
Der Schwerpunkt der Streitigkeiten lag in diesem Jahr auf Nachahmungen aktueller Designs von Mobiltelefonen, Earplugs und Bluetooth-Kopfhörern. Es wurden aber auch drei einstweilige Verfügungen wegen Patentverletzungen zur Kodierung von DVD’s erlassen.