Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen:
“Babywindeln” werden wie andere Hygieneprodukte künftig einheitlich in Klasse 5 eingeordnet. Ebenso werden “Babywindelhöschen” in Klasse 5 klassifiziert. “Babyhöschen [Bekleidung]” gehören in Klasse 25.
Quelle: DPMA