Der Freistaat Bayern hat die Wortmarke NEUSCHWANSTEIN (Registernummer: 399 04 763) übernommen.
Die Marke genießt mit Priorität vom 28.01.1999 Schutz in den Nizzaklassen 09, 14, 16, 24, 28, 39 und 41 und beanspruchte folgende Waren und Dienstleistungen:
09 Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton, Bild und Daten; Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer
14 Edelmetalle und deren Legierungen
16 Papier, Pappe (Karton); Verpackungsmaterial aus Kunststoff
24 Badetücher
28 Turn- und Sportgeräte; Turn- und Sportartikel für den Golfsport (soweit in Klasse 28 enthalten)
39 Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren
41 Verwaltung und Betrieb von Golfeinrichtungen; Verwaltung, Beratung und Betrieb von Sport- einschließlich Golfsportvereinen; Training und Unterrichtung von Golfspielern
Bisheriger Inhaber der Marke war Herbert Muser aus Rotthalmünster.
Die Übertragung wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der neunten Kalenderwoche veröffentlicht.
Über ein erfolgreiches UDRP-Verfahren des Freistaates Bayern auf Basis einer auch international registrierten Neuschwanstein Marke berichtete Markenbusiness im November 2005.