Das Berlin Blawg informiert mit schönen Beispielen zum Thema neue Markenformen.
Dazu noch eine kurze Anmerkung zur “Tastmarke”:
Das Bundespatentgericht hat am 06.04.2005 entschieden, dass Tastmarken mangels graphischer Darstellbarkeit der haptischen Eindrücke nicht eintragungsfähig sind.
AZ: 28 W (pat) 228/03