Hessischer Handkäs als Ursprungsbezeichnung angemeldet

Unter dem Aktenzeichen 30599015.2 hat die Landesvereinigung für Milch und Milcherzeugnisse Hessen e.V. die Eintragung einer geographischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung für die Bezeichnungen

“Hessischer Handkäse”
“Hessischer Handkäs”

beantragt.

Als geografisches Gebiet wurde das Bundesland Hessen benannt.

Der Antrag wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der achten Kalenderwoche veröffentlicht.

Innerhalb von vier Monaten ab Veröffentlichung eines Antrags kann von jeder Person beim Patent- und Markenamt eine Stellungnahme zur Schutzfähigkeit der geographischen Angabe (g. g. A.) oder der Ursprungsbezeichnung (g. U.), die Gegenstand des Antrags ist, eingereicht werden.

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