30 W (pat) 1/10
Normen: MarkenG § 125 b Nr. 4; GMV Art. 15
Leitsatz:
TOLTEC/TOMTEC
Die Benutzung einer Gemeinschaftsmarke kann auch dann als rechtserhaltend einzustufen sein, wenn sie nur in einem Mitgliedsstaat erfolgt ist.
Quelle: Bundespatentgericht