Das österreichische Patentamt legt sich schonmal fest:
Die Bezeichnung „Dubai Schokolade“ ist als solche nicht als Marke schützbar, da es eine rein beschreibende Angabe ist (Beschaffenheit der Schokolade).
Quelle: patentamt.at
markenrechtliches Sammelsurium
Das österreichische Patentamt legt sich schonmal fest:
Die Bezeichnung „Dubai Schokolade“ ist als solche nicht als Marke schützbar, da es eine rein beschreibende Angabe ist (Beschaffenheit der Schokolade).
Quelle: patentamt.at