Das Europäische Gericht bestätigt die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken “VINITUS” und “VINATIS” und bestätigt damit die Entscheidung Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) .
Quelle: EUIPO T?605/23, VINATIS / VINITUS et al., EU:T:2024:717