In der Bundesliga läuft es derzeit für den 1. FC Köln nicht richtig gut. Jetzt kommt eine weitere allerdings juristische Niederlage hinzu. Das Europäische Gericht wies eine Klage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA gegen die Enscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO ab. Das Europäische Markenamt hatte die Wortmarkenanmeldung “SPÜRBAR ANDERS” zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte jetzt die fehlende Unterscheidungskraft der Marke (Rechtssache T-126/16).
Alternativ hat die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA kürzlich die beiden folgenden Wort-/Bildmarken angemeldet.
Markennummer 16886624
Nizzaklasse 16, 25, 28, 35, 41
Anmeldedatum 19.06.2017
Markennummer 16886665
Nizzaklasse 16, 25, 28, 35, 41
Anmeldedatum 19.06.2017
Ob allerdings die rote Farbgebung die Marke über die Eintragungshindernisse tragen wird, darf bezweifelt werden.
Quelle: EUIPO, EuG