Über einen interessanten Fall der bösgläubigen Markenanmeldung berichtet Legal-Patent.com.
Das EUIPO hatte am 18.07.2017 (Az. R 1670/2015-4) einen durchaus „kuriosen Fall“ zu entscheiden. Denn die Beschwerdekammer hatte zu entscheiden, ob der Anmelder einer Unionsmarke die Anmeldung böswillig getätigt hatte, wenn er zuvor in seiner Funktion als Rechtsanwalt einen Mandanten über die Markenanmeldung beraten hatte. Wir erzählen die dreiste „Erdmann & Rossi“ Markenstory:
Spoiler: Im Leitsatz der Beschwerdekammer fällt das Urteil eindeutig aus; so legte sie fest:
„Es handelt sich um den klarsten Fall einer Bösgläubigkeit seit Bestehen der erkennenden Kammer.“ Dreistigkeit wird bestraft.