Ein in Berlin ansässiger privater KITA-Betreiber, der sein Geschäft unter der Bezeichnung Klax betreibt, hat die KITA einer 5000-Einwohner-Gemeinde namens Klex wegen einer möglichen Markenverletzung abgemahnt und der Stadt untersagt, weiterhin als „Klex“ aufzutreten. „Spinnen die?!“ fragen sich viele, doch es ist ein legitimes Beispiel für die Erhaltung seiner Markenrechte. Die ganze Story inklusive Kommentar von Rechtsanwältin Angelika Hempel finden Sie in unserem Artikel.
Quelle: Legal-Patent.com