Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sieht ein “Ein-Klassen-System” bei der Gebührenneuregelung vor.
Anmeldeverfahren einschließlich der Klassengebühr für eine Klasse:
– bei elektronischer Anmeldung: 250.- EUR
– bei Anmeldung in Papierform: 300.- EUR
Aktuelle Gebühren für bis zu drei Klassen:
– bei elektronischer Anmeldung: 290.- EUR
– bei Anmeldung in Papierform: 300.- EUR
Klassengebühr ab der zweiten Klasse pro Klasse: 50.- EUR
Klassengebühr ab der vierten Klasse pro Klasse: 100.- EUR
Aktuelle Klassengebühren:
Klassengebühr ab der vierten Klasse pro Klasse: 100.- EUR
Quelle: Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Fazit: Eine Gebührensenkung greift nur bei der Anmeldung in einer Klasse. In den Genuss der geringeren Gebühren kämen auch nur die Nutzer der elektronischen Markenanmeldung. Verlierer wären Markenanmelder, die drei oder mehr Klassen beanspruchen. Hier würden jeweils 50.- EUR mehr als aktuell anfallen.