Neuigkeiten aus Nizza

Am 01. Januar 2017 wird eine neue Version der Klassifikation von Nizza in Kraft treten.

Das DPMA informiert über die wesentlichen Änderungen.

Um es kurz zu machen, es ist tatsächlich aufgefallen, dass es sich bei Schlafsäcken nicht um Möbel handelt. Daher werden Schlafsäcke zukünftig in der Klasse 24, also bei den Textilwaren geführt.

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