OLG Hamburg zur Verwechslungsfähigkeit gleichnamiger Druckereierzeugnisse

Das OLG Hamburg sieht mangels Warenidentität keine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke “MIRA”, eingetragen für “Druckereierzeugnisse, nämlich romantische Belletristik (einschließlich Liebesromane)” und dem Zeitschriftentitel “Mira” für eine Frauenzeitschrift.

via Online & Recht

Und wir lernen daraus, dass man das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nicht unnötig einschränken sollte.

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