Das OLG Hamburg sieht mangels Warenidentität keine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke “MIRA”, eingetragen für “Druckereierzeugnisse, nämlich romantische Belletristik (einschließlich Liebesromane)” und dem Zeitschriftentitel “Mira” für eine Frauenzeitschrift.
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Und wir lernen daraus, dass man das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nicht unnötig einschränken sollte.