Umfrage zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen – Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP

Im Rahmen der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien einen Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt. Heute veröffentliche ich hier die Antworten von Rechtsanwalt Ilyas Güclü, Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP.

Frage: Wie erklären Sie sich das kräftige Wachstum im Bereich der Markenanmeldungen beim DPMA im Jahr 2014?

Antwort: Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Jahre 2014 hat sich die Zahl der in Deutschland neugegründeten innovativen Unternehmen, sog. Start-Ups, positiv entwickelt. Die neuen Unternehmen lassen gleich ihre Marken schützen, um ihre Produkte besser lizenzieren bzw. vermarkten zu können.

Außerdem ist die Konkurrenz in den letzten Jahren „unerbittlicher“ geworden. Es ist zu beobachten, dass Abmahnungen und gerichtliche Maßnahmen gegen Konkurrenzunternehmen wegen Benutzung von ähnlicher wenn auch älterer Kennzeichen, die nicht registriert und damit ungeschützt sind, zugenommen haben.

Viele Unternehmen schützen mittlerweile nicht nur ihre Hauptmarke, sondern auch alle Untermarken. Auch hier ist ein Anstieg zu verzeichnen. Dies hängt wiederum mit der Zunahme der Konkurrenz zusammen.

Ferner sind für Unternehmen die Kosten einer deutschen Markenanmeldung als Betriebskosten relativ günstig.
Schließlich haben Unternehmer erkannt, dass eine Marke auch ein „asset“ und daher schützenswert ist. Die kostengünstige Markenanmeldung beim DPMA kann dem Unternehmer eine große Verkaufssumme der Marke bescheren.

Frage: Sehen Sie in der Online-Markenanmeldung des DPMA eine Konkurrenz für die markenrechtlich tätige Anwaltschaft?

Antwort: Nein. In der Beratung mit Mandanten, die zuvor selbst eine Markenanmeldung vorgenommen aber damit gescheitert sind, wird immer wieder bestätigt, dass eine anwaltliche Beratung nicht zu ersetzen ist. Eine „unvorsichtige“ Markenanmeldung kann viel teurer ausfallen als eine anwaltliche vorgenommene Markenanmeldung. Schließlich sind die Kosten der Markenanmeldung auch Betriebsausgaben eines Unternehmens, so dass die Kosten eventuell steuerlich absetzbar sind.

Frage: Was würden Sie Markenanmeldern raten, die über die Online-Markenanmeldung des DPMA eine Marke anmelden?

Antwort: Ich rate Markenanmeldern zunächst nach bereits vorhandenen identischen und ähnlichen Marken zu recherchieren. Ferner rate ich Markenanmeldern, die in der Nizzaer Klassen gelisteten Waren und Dienstleistungen den Produkten entsprechend auszuwählen. Nur die richtige Wahl der Waren und Dienstleistungen kann die Marke vollständig schützen. Schließlich sollten Markenanmelder eine gewisse Markenstrategie haben und auch vorausschauend Marken schützen lassen, die sie in den nächsten 5 Jahren benutzen könnten.

Frage: Halten Sie die Aufklärung des DPMA über die Risiken einer Markenanmeldung für ausreichend?

Antwort: Nein. Jede Markenanmeldung ist individuell und hat ihre eigenen Risiken. Das DPMA kann hier nur eine allgemeine Information über die Risiken geben. Aber kundenspezifische Risiken können dort nicht genannt werden.

Frage: Die EU hat eine Reform des europäischen Markensystems auf den Weg gebracht. Bedarf Ihrer Ansicht nach auch das deutsche Markenrecht einer entsprechenden Überarbeitung?

Antwort: Nein. Die geänderte Gebührenstruktur des EUIPO ist nicht mit der des DPMA zu vergleichen. Die Gebühren beim DPMA sind nach wie vor niedrig.

Außerdem behandelt die Reform unionsrelevante Themen, die für das deutsche Markenrecht nicht vordergründig sind, wie etwa eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Kampf gegen Fälschungen, die Verbesserung der Verwaltungsstruktur und die Einführung zuverlässiger Finanzverfahren und die Anpassung der Bezeichnung und Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen an die bisherige EGH-Rechtsprechung.

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