Unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 86/14 hatte sich der 25. Senat des Bundespatentgerichts im Beschwerdeverfahren mit der Schutzfähigkeit der Wortmarke “Snowden” zu befassen.
Anders als das Deutsche Patent- und Markenamt konnte der Senat keine der Marke entgegenstenden Schutzhindernisse erkennen.