Die negativen Auswirkungen der Harmonisierung ;-)
Weden Sie sich für eine zeitkritische Markenanmeldung an einen Rechtsanwalt mit DPMAdirekt Schnittstelle. Sie erkennen einen solchen Dienstleister an der amtlichen Anmeldegebühr in Höhe von 290.- EUR statt 300.- EUR.
Elektronische Markenanmeldungen am 22. März 2016 über DPMAdirektWeb nicht möglich
Am 23. März 2016 wird das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) umbenannt in EUIPO. Um sämtliche Internet- und E-Mail-Adressen anzupassen, stehen die Webdienste des HABM am 22. März nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund stehen am 22. März auch beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) der Online-Dienst DPMAdirektWeb sowie die Suchmaschine für Waren und Dienstleistungen “einheitliche Klassifikationsdatenbank (eKDB)” (TMclass) nicht zur Verfügung. Markenanmeldungen beim DPMA können Sie an diesem Tag nur über den Online-Dienst DPMAdirekt, in schriftlicher Form oder per Fax einreichen. Wir bitten um Entschuldigung für mögliche Unannehmlichkeiten.
Quelle: DPMA