125 Jahre Gebrauchsmusterschutz

Die rechtliche Grundlage für den Gebrauchsmusterschutz besteht seit 1891. Zum diesjährigen Jubiläum werfen wir jeden Monat ein anderes Schlaglicht auf den “kleinen Bruder des Patents”.
Die Anfänge des Gebrauchsmusterschutzes

Das erste Gebrauchsmustergesetz vom 1. Juni 1891 bestimmte in § 1, dass “Modelle von Arbeitsgeräthschaften oder Gebrauchsgegenständen oder von Theilen derselben werden, insoweit sie den Arbeits- und Gebrauchszweck durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dienen sollen, als Gebrauchsmuster nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt”.

Quelle: DPMA

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