Der Sportartikelhersteller PUMA sieht laut einen Bericht des Tages Anzeiger durch die Marke
Aktenzeichen 51605/2015
Quelle: IGE
seine Markenrechte verletzt.
Die Wort-/Bildmarke “made in Ermatingen” beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 18, 20, 21, 25, 27 und 28.
Konkret umfasst die Marke folgende Waren:
18 Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
20 Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
21 Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlwolle; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
27 Teppiche, Fussmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; Tapeten (ausgenommen aus textilem Material); alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
28 Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Christbaumschmuck; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
Zur Abstimmung über die Verwechslungsfähigkeit der Marken.