Der Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland

„Die üblichen Verdächtigen“ könnte man das  Ranking der der Top-Kanzleien im Bereich Markenanmeldung für das Jahr 2014 titulieren, denn die auf  Spitzenpositionen platzierten Kanzleien  zeigen sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.

Zum Ranking der Top50 (pdf)

Anmeldezahlen / Gesamtmarkt

Das Jahr 2014 war gekennzeichnet von einem kräftigen Wachstum im Bereich der Markenanmeldungen. Insgesamt um 10,5% legten die Anmeldezahlen zu.  Dies ist umso bemerkenswerter, als dass die Zahlen seit 2007 stetig gefallen waren. Erst 2013 kam dieser Trend durch nahezu unveränderte Zahlen zum Stillstand.

An der Masse der markenrechtlich spezialisierten Kanzleien geht dieses Wachstum jedoch weitgehend vorbei.  Kumuliert man die Anmeldezahlen der Top5- Kanzleien ergibt sich immerhin noch ein Wachstum von 3,9% im Vergleich zum Vorjahr. Die Top10-Kanzleien wachsen in der Summe um nur 0,5% und die Top50 verlieren fast 2%.

Woher kommt also das Wachstum des Gesamtmarktes? Offenbar aus dem Segment der Selbstanmelder. Hier scheint die im Jahr 2013 eingeführte Onlineanmeldung des DPMA eine direkte Konkurrenz für die Kanzleien darzustellen.  Bereits im Jahr 2014 betrug der Anteil der Markenanmeldungen über das Onlineformular des DPMA (DPMAdirektWeb) 40%. Für das Jahr 2015 steigt der Wert nach Auskunft des DPMA (Oktober 2015)  auf aktuell über 45%.

Trotzdem gibt es natürlich auch 2014 Kanzleien deren Anmeldezahlen im Vergleich zu 2013 stark gestiegen sind, auch wenn die dreistelligen Zuwachsraten der Vorjahre  in diesem Jahr fehlen. Die höchsten Wachstumsquoten weisen folgende Kanzleien auf.

Eintragungsquote

Neben reinen Anmeldezahlen hatten wir in den letzten Jahren einen Schwerpunkt der Untersuchung auf die Eintragungsquote gelegt. Auch für 2014 haben wir die Daten ermittelt. Die durchschnittliche Eintragungsquote der Top-50 Kanzleien liegt bei 82,4% und damit etwas unter den 84,5% des Vorjahres.

Interessanter als der Vergleich der Kanzleien untereinander ist der Vergleich zur Eintragungsquote aller Marken, die im Jahr 2014 zur Anmeldung gelangten. Bezogen auf alle Markenanmeldungen des Jahres 2014 beträgt die Eintragungsquote aktuell nämlich knapp 70%. Rechnet man die Anmeldungen der Top50 heraus, so ergibt sich eine Eintragungsquote von grade einmal 67%. Spannend wäre in diesem Zusammenhang die Quote für die Nutzer der DPMAdirektWeb Onlinemarkenanmeldung zu erfahren. Es ist allerdings zu befürchten, dass diese Zahl im Giftschrank des DPMA verbleiben wird.

Fazit: Mit den Top-Kanzleien erreicht der Markenanmelder eine deutlich höhere Eintragungswahrscheinlichkeit. Insbesondere die Beratung zu absoluten Schutzhindernissen,  umfassende Kollisionsrecherchen, Vermeidung formaler Mängel und Überwachung der Gebührenzahlung tragen zu dieser Tatsache bei.

Im Umkehrschluss müssten für die Zukunft bei weiter wachsenden Anmeldezahlen über DPMAdirektWeb die Zurückweisungsquoten steigen. Belastbare Zahlen dazu wird es aber erst mit dem DPMA Jahresbericht 2015 geben, da Beschlüsse  über Zurückweisungen von Markenanmeldungen des Jahres 2014 überwiegend erst im Jahr 2015 ergehen.

 

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, ob sich der Wachstumstrend für die Gesamtzahl der Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt fortsetzt. Aktuelle Prognosen sehen einen im Vergleich zu 2014 deutlich geringeren Anstieg. Sollte gleichzeitig der Anteil der Eigenanmelder weiter steigen, so bleibt für die Anwaltschaft ein de facto schrumpfender Markt zurück, in dem es sich zu behaupten gilt.

Anmerkungen: Die Auswahl der Kanzleien erfolgte auf Basis des Anwaltsrankings der Zeitschrift „Markenartikel“ für die Jahre 2010 und 2011 und des auf MarkenBlog veröffentlichten Rankings 2012 und 2013.

Sollte Ihre Kanzlei fälschlicherweise nicht berücksichtigt worden sein, so bitten wir um eine entsprechende Mitteilung. Wir werden das Ranking dann umgehend korrigieren.

Die Recherche der Zahlen wurde von Researcher24 durchgeführt. Als Datengrundlage diente die Polymark Datenbank. Die Zahlen wurden im Oktober  2015 nach dem Anmeldedatum ermittelt. Aufgrund von Vertreterwechseln können Daten abweichen. Kanzleien mit mehreren Standorten wurden zusammengefasst. Bei Umfirmierungen wurden die Anmeldezahlen soweit möglich zur aktuellen Kanzlei zusammengefasst.

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