Das Deutsche Patent- und Markenamt ist vom 24. Dezember 2015 bis einschließlich 1. Januar 2016 geschlossen.
An diesen Tagen sind Bareinzahlungen nicht möglich.
Die Recherchesäle bleiben geschlossen. Die Auskunftsstellen sind nicht besetzt.
Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass in diesem Zeitraum Geschäftssachen durch die Dokumentenannahmestelle nicht entgegengenommen werden können.
Die fristgerechte Annahme von Geschäftssachen (insbesondere Anmeldungen) ist aber durch die Nachtbriefkästen in den drei Dienststellen München, Jena und Berlin sichergestellt. Zudem können Schutzrechtsanmeldungen in den gesetzlich zugelassenen Fällen auch rechtswirksam bei den Patentinformationszentren eingereicht werden (vgl. Mitteilung des Präsidenten 04/06).
Die Sicherstellung der Dienste DPMAdirekt für elektronische Anmeldungen sowie DPMAregister kann in der Zeit vom 28. bis 30. Dezember 2015 aufgrund von Umbaumaßnahmen im Rechenzentrum des Deutschen Patent- und Markenamts leider nicht gewährleistet werden. In dieser Zeit kann es zu Beeinträchtigungen der elektronischen Anmeldung und der Recherchedienste kommen. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.
Quelle: DPMA