EuG: Urteil im Geschmacksmusterstreit um Handtasche

Das Gericht der EU weist die von H&M erhobenen Klagen gegen die Eintragung zweier Geschmacksmuster einer Handtasche von Yves Saint Laurent ab

Nach der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat ein eingetragenes Geschmacksmuster Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Geschmacksmuster, das der Öffentlichkeit vor dem Tag der Anmeldung zur Eintragung zugänglich gemacht worden ist, bei diesem Benutzer hervorruft.
Die Eigenart eines Geschmacksmusters beurteilt sich unter Berücksichtigung des Grads der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei seiner Entwicklung.

Quelle: Pressemitteilung Europäisches Gericht

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *