BPatG: Zur Verwechslungsfähigkeit von Bildmarken

Was meinen die MarkenBlog Leser? Sind die beiden Bildmarken


Aktenzeichen 302009071158.5

und


Markennummer 6598891

bei sehr ähnlichen fast identischen identischen Waren und Dienstleistungen verwechslungsfähig?

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Das Bundespatentgericht urteilte wie folgt

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