Abgelehnte 3-D Marken Teil 2

Die nachfolgenden dreidimensionalen Markenanmeldungen wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesen.

1.

Aktenzeichen 3020110382239
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 10

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

2.

Aktenzeichen 3020110204713
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 30

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

3.

Aktenzeichen 3020110206619
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 32

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

4.

Aktenzeichen 3020110453918
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 18

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

5.

Aktenzeichen 3020110464790
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 08

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

6.

Aktenzeichen 3020120263674
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 25

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

7.

Aktenzeichen 3020130108876
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 07

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

8.

Aktenzeichen 3020130294076
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 35, 41, 44

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Quelle: DPMA

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