Nach der Elektronischen Schutzrechtsakte im Bereich Patente, Gebrauchsmuster, Topografien hat das Deutsche Patent- und Markenamt am 23. März 2015 auch für Marken und Geografische Herkunftsangaben die Elektronische Schutzrechtsakte – DPMAmarken (neu) – eingeführt. Für die Markenverfahren bedeutet dies, dass nicht mehr nur die Verfahren elektronisch bearbeitet werden, sondern auch sämtliche eingehende Post digitalisiert wird. Papierakten werden seither nicht mehr angelegt.
Langfristige Vorteile der vollelektronischen Bearbeitung im Markenbereich sind die
– zügigeren Bearbeitungs- und Benachrichtigungszeiten und
– komfortable Einsicht in die Akten eingetragener Marken über das Internet – voraussichtlich ab Ende 2016
In der Phase der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte können sich in einzelnen Bereichen jedoch noch Verzögerungen ergeben. Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise (Auszüge aus der Mitteilung Nr. 4/15 der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts):
Quelle: DPMA