Die nachfolgenden dreidimensionalen Markenanmeldungen wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesen.
1.
Aktenzeichen 3020120539289
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 29
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
2.
Aktenzeichen 3020130055195
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 19, 37
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
3.
Aktenzeichen 3020130351851
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 28
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
4.
Aktenzeichen 3020100358424
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 29
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
5.
Aktenzeichen 3020100405104
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 30
Zurückweisung durch BPatG-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
6.
Aktenzeichen 3020100476109
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 19, 20
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
7.
Aktenzeichen 3020100615133
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 05, 10, 44
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Ware selbst”
8.
Aktenzeichen 3020100665742
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 16, 20
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
9.
Aktenzeichen 3020100760222
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 28
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Marke erschöpft sich in Darstellung der Ware”
Quelle: DPMA