Viele Erfindungen entstehen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. Diese sogenannten Arbeitnehmererfindungen sind deshalb ein besonderes Thema, weil sie genauso wie andere Erfindungen auch zum Patent angemeldet werden können. Aber anders als bei freien Erfindungen stellt sich die Frage: Wer hat den besten Anspruch auf die Erfindung? Der Arbeitnehmer, dessen Idee es ist? Oder der Arbeitgeber, weil nur aufgrund seines Unternehmens die Erfindung überhaupt möglich war?
Quelle: Legal-Patent