In der Beschwerdesache 26 W (pat) 35/13 gegen die Löschung der Wortmarke “BE HAPPY” hat das Bundespatentgericht die Auffassung des DPMA gestützt und die Beschwerde zurückgewiesen.
markenrechtliches Sammelsurium
In der Beschwerdesache 26 W (pat) 35/13 gegen die Löschung der Wortmarke “BE HAPPY” hat das Bundespatentgericht die Auffassung des DPMA gestützt und die Beschwerde zurückgewiesen.