Nach einem Bericht des Handelsblatts hat des Bundespatentgericht die Löschung der Farbmarke
Aktenzeichen 302111204
des Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V angeordnet. Die Revision zum BGH wurde zugelassen.
Unter dem Aktenzeichen I ZR 78/14 beschäftigt sich der BGH bereits mit dem Streit. Ein Urteil ist für den 23. September terminiert.