BPatG: braun Markenschuhe

Ist die Wort-/Bildmarke


Aktenzeichen 3020110666253

unterscheidungskräftig? Diese Frage musste der 27. Senat des Bundespatentgerichtes im Beschwerdeverfahren 27 W (pat) 4/15 beurteilen.

Anders als das Deutsche Patent- und Markenamt sah der Senat keine der Registrierung des angemeldeten Zeichens entgegenstehende Schutzhindernisse.

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