Mit der Unterscheidungskraft der Marke “Turne bis zur Urne” hatte sich der 24. Senat des Bundespatentgerichts unter dem Aktenzeichen 24 W (pat) 522/14 zu befassen.
Anders als die Markenstelle des DPMA wollte der Senat der Marke die Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren nicht in Gesamtheit ansprechen und ordnete die Aufhebung des Beschlusses des Deutschen Patent- und Markenamts an.